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   OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03   

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OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03 (https://dejure.org/2003,27939)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2003 - 4 U 182/03 (https://dejure.org/2003,27939)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 4 U 182/03 (https://dejure.org/2003,27939)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03
    Hierbei sind der voraussichtliche Erfolg des Enteignungsverfahrens und die mit einer Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung gegeneinander abzuwägen (BGH NJW-RR 1992, 1149 [BGH 07.05.1992 - V ZR 192/91]).

    Der Senat sieht sich insoweit wegen des unterschiedlichen entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Mai 1992 (NJW-RR 1992, 1149) gehindert, die erforderliche Abwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Fortgangs des Zivilverfahrens zu treffen.

  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99

    Hecke als Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03
    aa) Die höchstrichterliche Rechtsprechung versagt dem Beseitigungsanspruch des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB in Fällen, in denen die Herstellung des an sich gebotenen Zustandes nur mit einem unverhältnismäßigen, nach den Interessen der Beteiligten und allen sonstigen Umständen unbilligen Aufwand möglich ist, nach den allgemeinen Rechtsgedanken der §§ 251 Abs. 2, 635 Abs. 3 BGB n.F. den Erfolg, weil sich das Beseitigungsverlangen dann als rechtsmißbräuchlich darstellt (BGH NJW 2000, 512 [BGH 15.10.1999 - V ZR 77/99]; NJW 1974, 1552, 1553 [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72]).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03
    Der daraus resultierende Anspruch auf Beseitigung der Gasleitung und Wiederherstellung der durch diese Maßnahme beeinträchtigten Gestaltung des Grundstücks (vgl. allgemein: BGH NJW-RR 2003, 953, 954 [BGH 24.01.2003 - V ZR 175/02]) ist aus keinem Rechtsgrund ausgeschlossen.
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03
    aa) Die höchstrichterliche Rechtsprechung versagt dem Beseitigungsanspruch des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB in Fällen, in denen die Herstellung des an sich gebotenen Zustandes nur mit einem unverhältnismäßigen, nach den Interessen der Beteiligten und allen sonstigen Umständen unbilligen Aufwand möglich ist, nach den allgemeinen Rechtsgedanken der §§ 251 Abs. 2, 635 Abs. 3 BGB n.F. den Erfolg, weil sich das Beseitigungsverlangen dann als rechtsmißbräuchlich darstellt (BGH NJW 2000, 512 [BGH 15.10.1999 - V ZR 77/99]; NJW 1974, 1552, 1553 [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72]).
  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 219/91

    Inanspruchnahme von Dritteigentum zum Anschluß eines Grundstücks an Energie- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03
    Danach haben Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, für Zwecke der örtlichen Versorgung die Zu- und Fortleitung von Gas über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke und die Verlegung von Rohrleitungen unentgeltlich zuzulassen, § 8 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BVerfG RdE 2002, 15 ff. [BVerfG 03.07.2001 - 1 BvR 432/00]; BGH NJW-RR 1993, 141, 142).
  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00

    Zur Duldungspflicht von Wohnungseigentümern gem AVBGasV § 8 Abs 1

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03
    Danach haben Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, für Zwecke der örtlichen Versorgung die Zu- und Fortleitung von Gas über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke und die Verlegung von Rohrleitungen unentgeltlich zuzulassen, § 8 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BVerfG RdE 2002, 15 ff. [BVerfG 03.07.2001 - 1 BvR 432/00]; BGH NJW-RR 1993, 141, 142).
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